Integrationshilfe im Kindergarten

Die heilpädagogische Integrationshilfe findet vor Ort in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen statt. Die heilpädagogische Integrationshilfe muss von den Eltern beim örtlichen Landratsamt beantragt werden und ist eine kostenfreie Hilfe.

Kinder mit einer Entwicklungsverzögerung, körperlich/geistig behinderte Kinder oder Kinder die von einer seelisch oder von seelischer Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf eine Integrationshilfe.

Die Grundlage für eine Genehmigung der Integrationshilfe ist eine fachärztliche Stellungnahme.

Der Umfang der heilpädagogischen Integrationshilfe orientiert sich nach der Bewilligungshöhe von Seiten des Landratsamtes. Aktuell umfasst die Therapie in der Regel 2 Behandlungseinheiten in der Woche.

Ziel der heilpädagogischen Integrationshilfe in Kindertageseinrichtungen ist die Teilhabe der betreffenden Person in der Kindertageseinrichtung zu erhöhen.


Dies erfolgt individuell in Kleingruppen und im Gruppenalltag.

Nach unserem Leitgedanken „Das Kind im Mittelpunkt“ versuchen wir über vorhandene Stärken des Kindes die noch fehlende Entwicklung mit gezielten pädagogischen Angeboten auszugleichen. Im Rahmen unserer heilpädagogischen Tätigkeit in der Integrationshilfe, werden die Kindertageseinrichtung sowie Eltern von uns pädagogisch Beraten. Netzwerkarbeit mit den jeweiligen Therapeuten aus anderen Fachbereichen ist ebenfalls Bestandteil unserer Arbeit.

Heilpädagogische Integrationshilfe kann beim örtlichen Landratsamt beantragt werden.

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