Finanzierung

Für die Genehmigung einer Integrationshilfe / Eingliederungshilfe im Kindergarten, stellen Sie einen Antrag bei Ihrem örtlichen Landratsamt.

Für die Genehmigung einer heilpädagogischen Förderung bei uns an der Praxis, müssen Sie ebenfalls einen Antrag bei Ihrem örtlichen Landratsamt stellen, oder kann durch eine Privatfinanzierung erfolgen.

Möchten Sie an unserer Praxis eine Marte Meo Beratung in Anspruch nehmen, erfolgt diese im Rahmen der Privatfinanzierung.

Sollten Sie zu den jeweiligen Beantragungswegen Fragen oder Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

Eine fachärztliche Stellungnahme ist für eine Genehmigung einer heilpädagogischen Maßnahme notwendig. Diese wird von einem Kinder- und Jugendpsychiater, Kinderarzt oder einem Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) durchgeführt. Adressen von Fachärzten, an die Sie sich wenden können, erhalten Sie jederzeit auf Anfrage bei uns in der Praxis.

Die Grundlage für die Genehmigung der heilpädagogischen Maßnahme finden Sie im Gesetzbuch (KJHG, BSHG bzw. SGB VIII) und ist nicht einkommens- oder vermögensabhängig!

Die Vergütungssätze für heilpädagogische Behandlungen, orientieren sich an den Empfehlungen des Landkreistages Baden – Württemberg.